Du hast gerade die Nachricht bekommen: Du hast gewonnen! Egal ob Auto, Reise oder Bargeld – hier erfährst du Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist und worauf du bei den Steuern achten musst.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er fasst die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen zusammen (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über Geldspiele), Detailregeln können je nach Kanton und Einzelfall abweichen. Bei grösseren Gewinnen empfehlen wir, dich zusätzlich bei deiner Steuerverwaltung oder einem Steuerberater zu erkundigen.
Kontrolliere, ob die Nachricht wirklich vom offiziellen Veranstalter stammt (offizielle E-Mail-Adresse, korrekter Firmenname). Bei unerwarteten Gewinnen ohne dass du je teilgenommen hast, ist Vorsicht geboten – das kann ein Betrugsversuch sein.
Fast jedes Gewinnspiel legt in den Teilnahmebedingungen eine Frist fest, innert der du dich melden musst – oft 14 Tage bis wenige Monate. Antworte so schnell wie möglich, damit der Gewinn nicht verfällt.
Meist wirst du nach Name, Adresse und manchmal einem Ausweis gefragt, damit der Gewinn korrekt zugestellt oder gemeldet werden kann. Das ist normal und kein Betrugszeichen, sofern der Veranstalter seriös ist.
Ist dein Gewinn mehr als rund CHF 1'000 wert, wird er steuerpflichtig (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Notiere dir den genauen Wert des Gewinns – du brauchst ihn für die nächste Steuererklärung.
Je nach Gewinnspiel wird der Preis per Post verschickt, persönlich übergeben oder als Gutschein zugestellt. Bewahre die Bestätigung und alle Unterlagen auf – du brauchst sie für die Steuererklärung.
Kurz gesagt: Bei Gewinnspielen von Unternehmen zur Verkaufsförderung – also genau der Art, die du auf GewinnspielSchweiz findest – gilt eine Freigrenze von rund CHF 1'000 pro Einzelgewinn (Art. 24 lit. j DBG). Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
| Gewinnwert | Steuerpflicht |
|---|---|
| Unter CHF 1'000 | Komplett steuerfrei |
| Über CHF 1'000 | Der gesamte Gewinn ist steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil |
Zusätzlich kannst du pauschal 5% des Gewinns als Einsatzkosten abziehen, maximal aber CHF 5'000–5'400. Bei Bar-/Geldgewinnen wird oft direkt eine Verrechnungssteuer von 35% durch den Veranstalter abgezogen – die bekommst du zurück, wenn du den Gewinn korrekt in der Steuererklärung deklarierst.
Wichtig zu wissen: Diese Freigrenze gilt spezifisch für Verkaufsförderungs-Gewinnspiele von Firmen. Für Lotterien, Sportwetten und Casino-Spiele gelten andere, meist höhere Freigrenzen (bis zu rund CHF 1 Million) – die beiden Kategorien nicht verwechseln.
Angenommen, du gewinnst einen Reisegutschein im Wert von CHF 10'000 (wie beim Import-Parfumerie-Gewinnspiel in unserem Ferien-Gewinnspiele-Artikel). Da der Wert über der CHF 1'000-Freigrenze liegt, ist der volle Betrag steuerpflichtig. Nach Abzug der 5%-Pauschale (max. CHF 5'000) bleiben CHF 9'500 steuerbares Einkommen, das zu deinem übrigen Einkommen addiert und zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Ein gewonnenes Auto ist praktisch immer über CHF 1'000 wert und damit voll steuerpflichtig. Bewertet wird der Marktwert des Fahrzeugs (also der reguläre Verkaufspreis, nicht ein reduzierter "Wettbewerbswert"). Der Veranstalter meldet den Naturalgewinn zudem direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung – du musst ihn also so oder so in der nächsten Steuererklärung als Lotterie- und Spielgewinn deklarieren.
Auch bei Reisegutscheinen und Ferienpaketen gilt: Steuerpflicht ab CHF 1'000 Wert, unabhängig davon, ob du die Reise am Ende antrittst oder nicht. Massgebend ist der Wert des Gutscheins zum Zeitpunkt des Gewinns. Verfällt der Gutschein ungenutzt, ändert das steuerlich nichts – der Gewinn zählte bereits im Jahr der Gewinnbenachrichtigung.
Die Grundregel mit der CHF 1'000-Freigrenze basiert auf Bundesrecht (DBG) und gilt für die direkte Bundessteuer in der ganzen Schweiz identisch – egal ob du in Zürich, Bern, Basel, Genf, Luzern oder einem anderen Kanton wohnst. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern übernehmen die meisten Kantone dieselbe Freigrenze, der effektive Steuersatz auf den steuerbaren Gewinn unterscheidet sich aber je nach Kanton und Gemeinde teils deutlich. Wenn du unsicher bist, wie sich dein gewonnener Betrag konkret auf deine Steuerrechnung auswirkt, lohnt sich ein Blick in die Wegleitung deiner kantonalen Steuerverwaltung oder ein kurzer Anruf dort.
Ja, sobald der Wert des Einzelgewinns die Freigrenze von rund CHF 1'000 übersteigt. Dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Liegt der Gewinn darunter, bleibt er steuerfrei.
Da ein Auto praktisch immer über CHF 1'000 wert ist, ist der volle Marktwert steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung als Lotterie- und Spielgewinn deklariert werden. Der Veranstalter meldet den Gewinn zudem der Steuerverwaltung.
Reisegutscheine und Ferienpakete werden zum Marktwert besteuert, sobald dieser über der Freigrenze von rund CHF 1'000 liegt. Das gilt auch, wenn du die Reise nie antrittst.
Die Freigrenze von rund CHF 1'000 sowie die Grundregeln gelten bundesweit gleich (DBG). Bei Kantons- und Gemeindesteuern können sich Steuersatz und kleinere Detailregeln je nach Kanton leicht unterscheiden, weshalb sich ein Blick in die Steuererklärung deines Wohnkantons lohnt.
Das legt jeder Veranstalter individuell in seinen Teilnahmebedingungen fest, meist zwischen 14 Tagen und einigen Monaten. Prüfe die AGB des jeweiligen Gewinnspiels und antworte der Gewinnbenachrichtigung so schnell wie möglich.
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Auf GewinnspielSchweiz findest du täglich neue und aktuelle Gewinnspiele aus allen Kategorien – von Ferien über Auto bis Elektronik. Alle Wettbewerbe werden regelmässig überprüft und aktualisiert.
Viel Glück beim Mitmachen – und falls es klappt, weisst du jetzt genau, was als Nächstes zu tun ist!
Alle Angaben ohne Gewähr und basierend auf dem Stand Juli 2026. Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte prüfe deine individuelle Situation bei deiner kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater. GewinnspielSchweiz veranstaltet keine Gewinnspiele und ist nicht mit den genannten Unternehmen oder Behörden verbunden.
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